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Einmalige Aktion! Mit diesem |
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Mit diesem sonst nirgends erhältlichen Komplett-Paket stellen Sie sicher, dass Sie als Betriebsrat endlich eine 100%ige Planungs-, Entscheidungs- und Durchführungssicherheit bei allen Betriebsversammlungen im Unternehmen haben. Sie schalten Ärger, Streß mit dem Arbeitgeber und lange Diskussionen so weit wie möglich aus. Sie begeistern die Arbeitnehmer – und klären offene Rechtsfragen in Sekundenschnelle!
Diese 28 Checklisten, Praxisbeiträge und fertig zu übernehmenden Betriebsvereinbarungen lassen keine Ihrer Fragen offen! Darunter sind unter anderem:
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Praxisüberblick: Wie Sie Ihre Betriebsversammlung zu DEM Führungsinstrument des Betriebsrats machen
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Rechtswissen: Wer leitet, wenn der Betriebsratsvorsitzende verhindert ist? |
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Schnellübersicht: Wann, wo und wie oft Sie Betriebsversammlungen WIRKLICH abhalten müssen |
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Kompaktübersicht Betriebsversammlung: Was Sie als Betriebsrat dürfen – und was nicht |
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Checkliste: Kosten der Betriebsversammlung: Das können Sie verlangen – und das steht der Belegschaft zu |
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Terminplanung: So stimmen Sie die Termine optimal aufeinander ab |
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Praxisübersicht: Wer darf teilnehmen – wer nicht |
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Tagesordnung: Praxistipps zur perfekten Tagesordnung |
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Praxisbeispiele: Welche Themen sind erlaubt – welche verboten |
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Einladung: Was Sie im Hinblick auf die Einladung beachten sollten |
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Tätigkeitsbericht: Was muss drinstehen – was dürfen Sie weglassen?
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Checkliste: Die perfekte Organisation der Betriebsversammlung
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Praxis-Analyse: So bereiten Sie die Betriebsversammlung optimal nach |
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Musterbetriebsvereinbarung Betriebsversammlung: So legen Sie die wichtigsten Eckpunkte ein für allemal fest |
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Schnellcheck Arbeitgeber: Diese Rechte hat Ihr Arbeitgeber auf und während der Versammlung |
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Best Practice: So bleiben Sie als Betriebsrat Herr im Haus |
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Praxisübersicht Rechte und Pflichten: Der Kompaktüberblick für Arbeitgeber und Betriebsrat |
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Rechtswissen: Diese Rechte und Pflichten haben die Arbeitnehmer |
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Betriebsrat inside: Wann der Arbeitgeber das Entgelt für den Besuch der Versammlung fortzahlen muss – und wann nicht |
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Praxisübersicht Rechte und Pflichten: Der Kompaktüberblick für Arbeitgeber und Betriebsrat
„Versammlung von Schwerbehinderten- und Jugendvertretung“: Hierauf kommt es für Sie an |
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... und noch viele weitere Arbeitshilfen mehr! |
Sie erhalten dieses sonst nirgends erhältliche Set jetzt sofort GRATIS als PDF, wenn Sie auf diesen Link klicken:
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Was tun Sie als Betriebsrat, wenn der Arbeitgeber vor Ihnen steht und sagt:
„Das geht Sie vom Betriebsrat
aber gar nichts an“
Achtung: Lassen Sie sich nicht beirren. Jetzt zaubern Sie
in Sekundenschnelle das passende Urteil hervor mit dem
Sie ihm zweifelsfrei belegen:
Lieber Arbeitgeber –
Du bist im Unrecht!
Dieser Report zeigt Ihnen
- die typischen Fallstricke im Umgang mit dem Arbeitgeber,
- verrät Ihnen, wie Sie mit Hilfe neuester Urteile Ihre Mitbestimmungsrechte noch effektiver wahrnehmen.
- hilft Ihnen, die Arbeitnehmerrechte noch besser zu wahren.
- Und gibt Ihnen ein mächtiges Betriebsrats-Werkzeug an die Hand, dass Sie schon nach dem ersten Gebrauch nicht mehr missen möchten!
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Lesen Sie ihn in ihrem eigenen Interesse und in dem der von Ihnen vertretenen Arbeitnehmer bitte aufmerksam durch!
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Von:
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Friederike Becker-Lerchner,
Chefredakteurin
Urteilsdienst für den Betriebsrat
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Liebe Leserin, lieber Leser,
als Betriebsrat haben Sie es nicht immer leicht:
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- Die deutschen Arbeitsgerichte fällen Jahr für Jahr über 400.000 Urteile. Und von Ihnen als Betriebsrat wird erwartet, dass Sie die entscheidenden Urteile nicht nur kennen, sondern auch zum Wohl der Arbeitnehmer umsetzen ...
- Der Arbeitgeber tritt in der derzeitigen Situation wo er nur kann auf die Kostenbremse – auch bei den Schulungskosten – von Ihnen als Betriebsrat aber wird erwartet, dass Sie bei rechtlichen Neuerungen wie zuletzt bei der Absicherung von Arbeitszeitkonten und den neuen Spielregeln zur Arbeitszeit.
- In Rezessionszeiten wie diesen überschlägt sich die Regierung mit neuen Maßnahmen wie Kurzarbeit, Kürzung der Sozialabgaben und Erstattung für Sozialversicherungsbeiträgen bei Weiterbildungsmaßnahmen – und von Ihnen als Betriebsrat wird erwartet, dass Sie gleich passende Betriebsvereinbarungen aus dem Hut zaubern, die die Neuregelungen vorteilhaft berücksichtigen und natürlich rechtssicher formuliert sind.
- Die Arbeitnehmer-Ansprüche an den Betriebsrat steigen und steigen. Immer wenn es irgendwo im Unternehmen brennt, wird der Ruf nach dem Betriebsrat laut. Und von Ihnen wird erwartet, dass Sie praktisch für jedes Problem sofort die praktische und durchsetzbare Lösung kennen ...
Eine schwierige Situation?
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Sicher! Aber keine Unlösbare. Ganz im Gegenteil!
Denn jetzt gibt es eine exklusive Betriebsrats-Informationsquelle, die Sie als Betriebsrat „punktgenau“ informiert. Früher als den Arbeitgeber. Schneller als alle anderen. Und stets mit konkreter Handlungsempfehlung. Mit allen Aktenzeichen und Paragraphen, die selbst dem stursten Arbeitgeber unmissverständlich zeigen:
Hier kommen Sie, lieber Arbeitgeber, am Betriebsrat nicht vorbei!
Ein Arbeitnehmer kommt aufgeregt in die Betriebsratssprechstunde. Der Arbeitgeber will ihn zukünftig statt in der Arbeitsvorbereitung in der Endkontrolle arbeiten lassen. „Er sagt, dass sei durch sein Direktionsrecht gedeckt. Stimmt das wirklich? Betriebsrat, Du musst mir helfen!“
In so einer Situation gibt es 2 Arten von Betriebsräten:
Die einen, die den Arbeitnehmer zunächst vertrösten und darauf hinweisen, dass sie sich erst schlau machen müssten – und das könne durchaus eine Weile dauern ...
Und die anderen, die dem Arbeitnehmer wie aus der Pistole geschossen antworten: „Wir schauen uns jetzt mal Ihren Arbeitsvertrag an. Denn wenn dort Ihr Tätigkeitsfeld klar umschrieben ist, kann der Arbeitgeber Sie gar nicht versetzen. Wir kümmern uns gleich drum. Das bekommen wir schon geregelt ...“
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Ihr GRATIS-Geschenk Nummer 1:
Der Betriebsrats-Kompaktratgeber „Wie Sie mitbestimmen, wenn Ihr Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen ändern will!“
Diese exklusive Informationen kommen GRATIS per Sofort-Download zu Ihnen.
In diesem einzigartigen Ratgeber erfahren Sie:
- Was Ihr Arbeitgeber einseitig ändern darf – und was nicht
- Welche Rolle Sie als Betriebsrat spielen – und wie Sie diese Rolle besonders wirkungsvoll ausfüllen
- Direktionsrecht und Arbeitszeit: So grenzen Sie messerscharf und rechtssicher ab
- Wo Ihrem Arbeitgeber Grenzen gesetzt sind – und wie Sie diese Grenze hüten und bewahren
- Wie Sie richtig reagieren, wenn es der Arbeitgeber über den Umweg „Änderungskündigungen“ probiert.
- Wie Sie betroffenen Kollegen helfen – und wie Sie klare Regelungen für alle Zukunft schaffen
Dieser Betriebsrats-Spezialratgeber ist Ihr Gratis-Geschenk Nummer 1, wenn Sie jetzt gleich antworten. Klicken Sie gleich hier!
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Jetzt können Sie an dieser Stelle einwenden:
„Das klingt ja alles schön und gut. Aber als Betriebsrat können wir das gar nicht leisten.“
Ich aber garantiere Ihnen:
Das können Sie ab sofort! Und zwar als Leser meines neuen Betriebsrats-Informationsdienstes „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ – dem neuen Urteils- und Informationsdienst für die erfolgreiche und rechtssichere Betriebsratsarbeit! Denn hier finden Sie konkrete Informationen zu ALLEN für Sie als Betriebsrat wichtigen Urteilen, gesetzlichen Neuregelungen – und meine Beratung, wie Sie diese Neuerung in der Praxis anwenden und umsetzen.
Das aus Betriebsratssicht Beste:
Immer wenn es sich empfiehlt, eine neue Betriebsvereinbarung abzuschließen, liefere ich Ihnen das fix- und fertig vorbereite Muster gleich für Sie mit.
Hier der Beweis:
Vielleicht haben Sie auch schon davon gehört:
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Seit Anfang des Jahres wird betrieblicher Gesundheitsschutz vom Staat besonders gefördert. Ab sofort kann Ihr Arbeitgeber bis zu 500 € pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und beitragsfrei für gesundheitsfördernde Maßnahmen der Beschäftigten anwenden. So regelt es § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes.
Für Sie als Betriebsrat birgt dieses Gesetz die Chance, dass Sie Ihrem Arbeitgeber Gesundheitsschutzmaßnahmen mit dem Steuerbonus schmackhaft machen!
Denn nicht vergessen:
Ihre Hauptaufgaben – und das kommt im Hinblick auf die neue Regelung zum Tragen – liegen auch in der Förderung des Gesundheitsschutzes. Schließlich sollen Sie nach § 89 BetrVG dafür sorgen, dass der Arbeitgeber den Gesundheitsschutz in seinem Unternehmen wahrt.
Mein Tipp für Sie:
- Wie Sie jetzt richtig vorgehen.
- Was Sie tun können.
- Und wie eine perfekte Betriebsvereinbarung aussieht –
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„Meine
Informations-quelle Nr. 1!“
„Leider bin ich an meinem Arbeitsplatz stark eingespannt, so dass ich schon befürchtet habe, für die Betriebsratstätigkeit nicht genug Zeit aufbringen zu können.
Hier ist der neue „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ eine wichtige Hilfe und Unterstützung für mich und meine Kolleginnen und Kollegen im Gremium. Man ist schnell informiert und hat die Sicherheit, nichts Wichtiges zu verpassen.
Irmgard Bernhards, Betriebsrätin seit 3 Jahren
TIPP:
Fordern Sie eine kostenlose Testausgabe an. Klicken Sie gleich hier!
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das erfahren Sie als Leser des neuen „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ Punkt für Punkt. Ja, ich verspreche Ihnen nicht zu viel, wenn ich Ihnen sage:
Mit dem neuen Urteilsdienst für den Betriebsrat wird ab sofort vieles für Sie leichter!
- Sie lernen von der Erfahrung anderer Betriebsräte und können Fehler, die andere gemacht haben, souverän vermeiden
- Sie kennen die Grenzen der Mitbestimmung – und loten genau aus, wie weit Sie in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gehen können.
- Sie besitzen eine Sammlung der besten und praxiserprobten Betriebsvereinbarungen zu allen Themen, die für Sie und die Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zeugnisse! Und diese Sammlung wird ständig von unseren Experten erweitert!
- Wenn neue Gesetze erlassen werden – wie jetzt zum Beispiel das neue Flexi II Gesetz zu den Arbeitszeitkonten – erfahren Sie SOFORT, welche Rechten und Pflichten sich für Sie als Betriebsrat daraus ergeben – und was Sie mit dem Arbeitgeber jetzt vereinbaren sollten.
- Neue Urteile nutzen Sie SOFORT zum Wohle der Arbeitnehmer. Als deren Berater – und als deren Schutzschirm.
Kurz:
Jetzt werden Sie als Betriebsrat zum wichtigsten Schutzschirm im Unternehmen!
Der Begriff „Schutzschirm“ ist ja derzeit in aller Munde. Dabei gibt es meiner Meinung nach in Unternehmen mit Betriebsrat nur einen einzigen, wirklich sinnvollen Schutzschirm: Sie als Betriebsrat!
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Es liegt in Ihrer Macht und Ihren Händen, wie es den Arbeitnehmern im Unternehmen geht!
Glauben Sie nicht? Dann denken Sie mal an diesen Fall:
Der Arbeitgeber erklärt Ihnen in der monatlichen Besprechung: „Die Wirtschaftskrise hat jetzt auch unser Unternehmen erreicht. Es geht nicht anders. Wir müssen betriebsbedingt kündigen. Ich gehe davon aus, dass Sie zustimmen werden ...“
So einfach lassen SIE den Arbeitgeber davon kommen!
Denn mit der Begründung, die Wettbewerbsfähigkeit sichern zu müssen, kündigen derzeit viele Arbeitgeber ihrem Betriebsrat ein Restrukturierungsvorhaben an. Oft sind die geplanten Umstrukturierungen mit Personalabbau und Änderungen in der Betriebsorganisation verbunden.
WICHTIG:
Nicht immer sind die Betriebe auch tatsächlich gezwungen, Änderungen zu Ungunsten Ihrer Kollegen vorzunehmen. Häufig haben die Arbeitgeber lediglich die Hoffnung, durch eine Veränderung die Rentabilität des Betriebs zu steigern.
Zudem: Oft kommen Maßnahmen in Betracht, die für Ihre Kollegen weniger einschneidend sind! Und dann sind Sie gefragt!
Hier ist die LÖSUNG!
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Ihr GRATIS-Geschenk Nummer 2:
Urlaub 2009: So sorgen Sie als Betriebsrat für die optimale Organisation des Urlaubs – stress- und ärgerfrei!
Ein exklusiver Spezial-Report – den Sie per pdf-Download SOFORT und GRATIS erhalten.
Freuen Sie sich auf diese Themen:
- Wer wie viel Urlaub tatsächlich beanspruchen kann.
- Teilurlaub oder voller Jahresurlaub? So finden Sie heraus, welchen Anspruch Ihre Kollegen haben.
- Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld: Was während des Urlaubs gezahlt werden muss.
- Geld statt Urlaub: Wann die Abgeltung von Urlaub möglich ist.
- Die wichtigsten Sonderregelungen für Elternzeitler, Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz und für Auszubildende.
- So bestimmen Sie beim Thema Betriebsferien mit.
- Hochzeit, Arztbesuch, Umzug: Wie viel Sonderurlaub wem zusteht.
- Bildungsurlaub: Richtig beantragen – sicher durchsetzen.
- Resturlaub: Bis wann muss er genommen sein?
Dieser Betriebsrats-Spezialratgeber rund um das Thema Urlaub ist Ihr Gratis-Geschenk Nummer 2, wenn Sie jetzt gleich antworten. Klicken Sie gleich hier!
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Mit diesen GRATIS-Tipps fällt es Ihnen als Betriebsrat leicht, die Rezession zu überstehen – und der beste Schutzschirm für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen zu sein!
Ganz konkret berät Sie diese einzigartige Sonderausgabe „Umstrukturierungen abmildern“, wie Sie als Betriebsrat Ihr Mitbestimmungsrecht effektiv zum Arbeitnehmerschutz einsetzen.
Zum Beispiel:
- So reden Sie mit, wenn Veränderungen anstehen (Seite 1)
- Abhängigkeit von allgemeinen Wirtschaftseinflüssen: So schätzen Sie die Risiken für Ihren Betrieb richtig ein (Seite 2)
- Wie Sie jetzt für den Erhalt der Arbeitsplätze sorgen (Seite 3)
- Musterbetriebsvereinbarung Beschäftigungssicherung – direkt übernehmbar (Seite 3)
- Wie Sie die Negativauswirkungen von Umstrukturierungen für Ihre Kollegen minimieren (Seite 4)
- Musterschreiben Kurzarbeit: Mit diesem Brief nehmen Sie die Geschäftsleitung in die Pflicht (Seite 4)
- Zwangsurlaub: Hier stößt der Arbeitgeber an seine Grenzen (Seite 5)
- Weihnachtsgeld streichen: So verhindern Sie als Betriebsrat das Schlimmste (Seite 5)
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„Sehr empfehlens-
wert für kompetent handelnde Betriebsräte“
„Selbst mir als „alten Hasen“ liefert der „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ immer wieder wichtige Informationen.
Hervorragend sind die aktuellen Musterbetriebsverein-barungen und das kostenlos zu nutzende Online-Archiv der Betriebsvereinbarungen im Internet. Hier finden wir immer wieder professionelle Anregungen.
Mein Fazit:
Dieser Informationsdienst ist sehr empfehlenswert für jeden Betriebsrat, der Wert darauf legt, kompetent zu handeln und zu entscheiden.“
Ferdinand Michler, Betriebsratsmitglied seit 1997
TIPP:
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- Einführung flexibler Arbeitszeiten: So bestimmen Sie mit (Seite 6)
- Musterbetriebsvereinbarung Arbeitszeitflexibilisierung. Fix- und fertig für Sie vorbereitet (Seite 7)
- Outsourcing: Das müssen Sie wissen, wenn Ihr Arbeitgeber Betriebsteile ausgliedern will (Seite 8)
- Betriebsbedingte Kündigung: Wie Sie als Betriebsrat richtig reagieren (Seite 9)
- Wann Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten – und wie hoch diese ausfallen muss (Seite 10)
- Interessenausgleich und Sozialplan: So bringen Sie sich am besten ein (Seite 10)
- Tipp: Diese Sozialauswahlkriterien müssen Sie kennen (Seite 11)
- Spezial: Das 7-Stufen-Programm mit dem Sie als Betriebsrat Co-Manager bei Veränderungsprozessen werden (Seite 12)
Geben Sie mir Recht, wenn ich sage:
Das sind sehr wichtige Themen für Sie als Betriebsrat?
Und das Beste: Sie erhalten die Sonderausgabe „Umstrukturierungen abmildern“ GRATIS! Genau wie die anderen 3 Geschenke! Als mein ganz persönliches Dankeschön dafür, dass Sie mit 1 Klick hier die aktuelle Ausgabe meines neuen „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ zum kostenlosen und risikolosen Gratis-Test anfordern!
Freuen Sie sich auf diese 4 Gratis-Geschenke, die Ihnen Ihr
„Betriebsratsleben“ leichter machen:
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Ihr 1. Geschenk:
Mit dem neuen 28-teiligen Betriebsversammlungs-Schutzpaket sind Sie als Betriebsrat bei der Vor- und Nachbereitung UND bei der Durchführung Ihrer Betriebsversammlungen immer auf der sicheren Seite. KEINE Ihrer Fragen bleibt offen. Sie erhalten diese exklusive Sammlung GRATIS per Sofort-Download, wenn Sie heute noch antworten. Klicken Sie am besten jetzt gleich hier! |
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Ihr 2. Geschenk:
Der Betriebsrats-Kompaktratgeber „Wie Sie mitbestimmen, wenn Ihr Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen ändern will!“ Das ist DER Betriebsrats-Kompaktratgeber rund um Direktionsrecht, Arbeitsvertragsfragen und Mitbestimmungsrechte bei Änderungskündigungen, Versetzungen und Co. Ein unverzichtbarer Spezial-Ratgeber, mit dem Sie als Betriebsrat die Arbeitgeberrechte noch effizienter schützen und wahren werden!
GRATIS für Sie – wenn Sie jetzt hier klicken! |
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Ihr 3. Geschenk:
Urlaub 2009: So sorgen Sie als Betriebsrat für die optimale Organisation des Urlaubs – stress- und ärgerfrei! Ein exklusiver Spezial-Report rund um die Fragen, die beim Thema Urlaub immer wieder an Sie als Betriebsrat herangetragen werden. „Wer darf wann gehen?“ „Wie sieht das aus mit dem Resturlaub?“ „Wie viel Sonderurlaub bekomme ich?“ „Kann ich nicht doch statt der Kollegin in Urlaub gehen?“ Fragen über Fragen. Die rechtssicheren Antworten liefert Ihnen dieser einmalige Spezial-Ratgeber. Ihr KOSTENLOSER Ratgeber und IHR Gratis-Geschenk Nummer 3. 1 Klick hier genügt – und es ist gleich bei Ihnen! |
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Ihr 4. Geschenk:
Die Rezessions-Soforthilfe für Sie als Betriebsrat. Die Sonderausgabe „Umstrukturierungen abmildern“. Damit Sie als Betriebsrat in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten für die Arbeitnehmer der bestfunktionierende Schutzschirm sind! Inklusive 2 Musterbetriebsvereinbarungen und zahlreichen Tipps, wie Sie betriebsbedingte Kündigungen als Betriebsrat verhindern. Wenn Ihr Unternehmen schon von der Rezession betroffen ist – oder in absehbarer Zeit betroffen ist, brauchen Sie diese exklusive Sonderausgabe des neuen „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ unbedingt. Klicken Sie gleich hier – und Sie kommt
GRATIS zu Ihnen! |
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Ihr 5. Geschenk:
GRATIS: Die aktuelle Ausgabe des neuen „Urteilsdienst für den Betriebsrat“. Machen Sie sich selbst ein Bild von diesem neuen Informationsdienst über den der Betriebsratsvorsitzende Werner Andres sagt:
Ich schätze diese Informationsquelle. Sie liefert mir und meinen Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat wieder und wieder wichtige Hinweise auf neue Urteile, aktuelle Gesetzesvorhaben und Trends im Arbeitsrecht. So können wir uns als Betriebsrat frühzeitig darauf einstellen. Das verschafft uns gegenüber dem Arbeitgeber einen wichtigen Wissensvorsprung. Und der ist sehr hilfreich! |
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Das ist alt
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Das ist neu
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Sie und Ihre Kollegen müssen Ihren Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr nehmen (§ 7 Abs. 3 Satz 1 Bundesurlaubsgesetz).
Übertragen wird der Urlaub dann, wenn Sie ihn aus persönlichen oder betrieblichen Gründen nicht nehmen konnten. In der Regel bis zum 31.3. des Folgejahres. Können Sie den Urlaub dann auch nicht nehmen (zum Beispiel, weil Sie krank sind) verfällt er. Eine Abgeltung gibt es nicht.
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Kann einer Ihrer Kollegen seinen Jahresurlaub krankheitsbedingt nicht innerhalb eines Kalenderjahres beziehungsweise bis zum Ende des Übertragungszeitraums im Folgejahr nehmen, erlöscht der übertragene Urlaubsanspruch nicht mehr.
Im Klartext: Ein Arbeitnehmer verliert seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht, wenn er ihn krankheitsbedingt nicht ausüben konnte. Der nicht genommene Urlaub muss abgegolten werden!
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- Haben Sie als Betriebsrat betroffene Arbeitnehmer schon informiert?
- Haben Sie dem Arbeitgeber schon gesagt, dass Sie als Betriebsrat bei Betroffenen darauf achten werden, dass das neue Recht sofort Anwendung findet? (Deutsche Arbeitsgerichte müsse n diesem Urteil nämlich per sofort folgen!
- Haben Sie ggf. schon eine Betriebsvereinbarung vorbereitet, in welchen Fällen übertragener Urlaub abgegolten wird – und für welche Zeiträume der Arbeitnehmer ihn tatsächlich nehmen soll, oder muss?
Das alles sind Fragen, die umgehend geklärt sein müssen. Denn für die betroffenen Arbeitnehmer geht es um viel Geld. Und wie gut, dass Sie mit dem neuen „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ sofort die Antworten, Lösungen und Musterbetriebsvereinbarungen für alle diese Fälle an die Hand bekommen!
Sie sehen:
ERFOLGREICHE Betriebsratstätigkeit lebt von aktuellem Wissen, konkretem Know-how und fundierter Beratung. All das liefert Ihnen mein neuer „Urteilsdienst für den Betriebsrat“. Probieren Sie es aus. Kostenlos und ohne jedes Risiko! Denn zusammen mit Ihren 4 Geschenken die per pdf-Sofort-Download zu Ihnen kommen, schicke ich Ihnen per Post die aktuelle Ausgabe des neuen „Urteilsdienst für den Betriebsrat“. Werfen Sie gleich einen Blick hinein. Ich bin überzeugt: Sie werden begeistert sein.
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Freuen Sie sich unter anderem auf diese Themen:
- Rückzahlungsklauseln: So schützen Sie Arbeitnehmer im Betrieb vor teuren Rückzahlungen
- AGG: Wie die Gerichte jetzt entscheiden, und warum Sie dem Arbeitgeber zukünftig noch stärker auf die Finger klopfen müssen als bisher
- Außerordentliche Kündigung: Wann Sie die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Kollegen verweigern können – inklusive Musterschreiben an den Arbeitgeber
- Änderungskündigung: Warum eine Änderungskündigung um das Gehalt zu senken ausgeschlossen ist
- Zu-Spät-Kommen: In welchen Fällen Sie einer beabsichtigten Kündigung widersprechen sollten
- Betriebliche Altersvorsorge: Was Sie jetzt zur Unverfallbarkeit wissen müssen
- Sozialauswahl: Warum die Bildung von Altersgruppen nicht gegen das AGG verstößt
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„Fundiert und gut zu verstehen“
„Sie haben mich gebeten, mein Urteil zu Ihrem Betriebsrats-Informations-
dienst abzugeben. Hier ist es:
Der Urteilsdienst für den Betriebsrat informiert sehr fundiert und ist gut zu verstehen. Man muss sich nicht durch juristische Sprache wühlen, sondern bekommt die Sachverhalte und Zusammenhänge so erklärt, das man gleich versteht, was Sache ist. Das spart viel Zeit und hilft, sich einen schnellen Überblick über die aktuelle Rechtslage zu verschaffen.“
Gabriele Bauer Betriebsratsmitglied seit 2002
TIPP:
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- Abfindung kurz vor Rente: Wie Sie sicherstellen, dass Eltern und jüngere Arbeitnehmer mehr Hilfe bekommen
- Vergütung: Diese Auskünfte muss Ihr Arbeitgeber erteilen
- Betriebsratsschulungen 2009: Darauf haben Sie Anspruch
- Lohn ausgeblieben: Was Sie den Kollegen raten sollten
- Ausgründung einer Leiharbeitsfirma: Wann Sie als Betriebsrat „Nein“ sagen sollten
- Zielvereinbarungen: So nehmen Sie als Betriebsrat Einfluss – mit aktueller Betriebsvereinbarung
Mein Tipp für Sie:
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- Tipps,
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Mit besten Grüßen
Friederike Becker-Lerchner
Betriebsrats-Rechtsanwältin und
Chefredakteurin „Urteilsdienst für den Betriebsrat“
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Fast habe ich es vergessen! Als Test-Leser des neuen „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ profitieren Sie von einem ganz besonderen Service:
1. Der Redaktions-Sprechstunde
Wann immer Sie eine Frage haben – rufen Sie an oder schicken Sie mir eine Mail. Ich helfe umgehend – und gratis!
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Jeder Tipp, jede Checkliste, jede Handlungsempfehlung und natürlich jede Musterbetriebsvereinbarung wird vor der Veröffentlichung von unabhängigen Experten noch einmal kritisch überprüft. Das bedeutet 100 % Rechtssicherheit für Sie!
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